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Honorar und Abrechnung

Gesundheit ist wertvoll – wenn sie fehlt, unbezahlbar. 

Eine gute Behandlung kostet Geld, wie jede ordentliche Dienstleistung. Sie sollte aber auch denen zu Gute kommen, für die es eigentlich unerschwinglich wäre. 

Mit meiner Preisgestaltung ist es mir möglich, 10 % meiner Zeit in der Praxis für sozial bedürftige Menschen aufzuwenden. Ich bestreite meinen Lebensunterhalt mit dieser interessanten und wertvollen Tätigkeit, möchte aber gleichzeitig sicher stellen, dass auch weniger privilegierte Menschen mit meiner Hilfe etwas für ihre Gesundheit tun können – individuell, effektiv und nachhaltig. 

Ich freue mich, wenn Ihnen das nicht nur sozial, sondern einfach auch vernünftig erscheint.

(Berichte über diesen Aspekt meiner Arbeit können Sie auch immer mal wieder auf meiner Website lesen. Natürlich anonymisiert.)

Nach zweieinhalbjähriger Erfahrung mit dem bisherigen Preismodell gelten ab 23. Oktober 2018 nachstehende Tarife, um besser als bisher der wirtschaftlichen Situation meiner aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten kommenden Patienten Rechnung tragen zu können.

Obwohl auch schon bisher mein sogenannter Sozialtarif vielfach in Anspruch genommen wurde, soll mit der weiteren Reduzierung für Einkommensschwache der allgemeinen Entwicklung entsprochen werden.

Gleichzeitig führe ich drei unterschiedliche Tarife ein (Basistarif: 60,00 Euro/h)* – alle Tarife und Tarif-Informationen weiter unten – unabhängig davon, welche Behandlungsmethoden angewendet werden. Abgerechnet wird immer pro 60 Minuten und im Viertelstundentakt. Eine Ausnahme bildet die Behandlung im Energiefeld (Aura). Hier müssen Sie von zwei Stunden ausgehen, für die EUR 160,- und für jede weiteren 30 Minuten EUR 40,- angesetzt werden.

Mit diesem Preismodell steht jedem Patienten das gleiche Spektrum meiner Behandlungsmöglichkeiten uneingeschränkt und entsprechend der medizinischen Notwendigkeit zur Verfügung.

Bei Privatversicherten rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker ab, welches für jede Leistung drei Sätze (Mindest-, Regel- und Höchstsatz) beinhaltet. Dieses Gebührenverzeichnis stammt aus dem Jahre 1985 und ist niemals an die Entwicklung angepasst worden, so dass auch ich hier – wie allgemein üblich – den Höchstsatz anwende. Die Kosten für einige meiner Behandlungsmethoden werden von privaten Krankenversicherungen, teilweise auch von Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten vor Ihrer Behandlung bei Ihrem Versicherungsträger.

*Alle Tarife im Überblick

Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen: In unserer Gesellschaft – auch unter meinen Patienten – gibt es Menschen mit einer hohen Bandbreite an finanzieller Leistungsfähigkeit – zunehmend von sozial Schwachen bis zu einer Einkommenshöhe, in der Geld kaum noch eine Rolle spielt.

Mit dem künftigen Preismodell versuche ich, in bescheidenem, mir möglichen Maße, dieser Wirklichkeit Rechnung zu tragen und natürlich dennoch einen kostendeckenden Ertrag meiner Praxis zu gewährleisten.

Basistarif (60,- Euro/h) 

Sozialtarif (40,- Euro/h)

Dieser Tarif ist für Menschen gedacht, die wirklich bedürftig sind, also kaum Mittel zur Verfügung haben, um ihren bzw. den Lebensunterhalt ihrer Familie entsprechend eines menschenwürdigen Standards zu gewährleisten. Hier bitte ich um entsprechende Nachweise. 

Robin-Hood-Tarif (6o,- bis 300,- Euro/h) 

Bitte nicht falsch verstehen! Ab und zu habe ich Patienten, die mir bei Nennung des Preises für die erbrachten Leistungen die Frage stellen, warum ich nicht wie andere ihnen bekannte Anwender derartig teurer Diagnose- und Therapiegeräte wie das von mir eingesetzte OBERON-System oder auch die VNS-Analyse einen höheren Preis verlange, zu deren Zahlung sie jederzeit bereit wären.

Der Legende nach soll Robin Hood von den Reichen genommen haben um den Armen geben zu können…Also mit jedem Betrag, der den Basistarif überschreitet, finanzieren Sie die Behandlung von sozial schwachen Menschen! Im übertragenen Sinne soll dieser Tarif den geringeren – und damit nicht kostendeckenden Sozialtarif – wenigstens teilweise kompensieren.

Grundsätzlich ist es mein Anliegen, mit dem erworbenen Wissen und meiner Erfahrung allen Menschen bei der Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit ohne Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten helfen zu können.

Niemand soll sich durch die Einführung des „Robin-Hood-Tarifes“ verpflichtet fühlen, mehr als den Basisbetrag geben zu müssen. Aber eventuell trägt auch das Gefühl, etwas für Bedürftigere getan zu haben, zur eigenen Genesung bei. 

Für Hausbesuche gelten folgende Stundensätze: 

Der reguläre Tarif (Sozialtarif, Basistarif, Robin-Hood-Tarif) zuzüglich

Im Ortsbereich meiner Praxis

10,- Euro

Außerorts 5 bis 20 km

15,- Euro

Außerorts bis 50 km Entfernung

25,- Euro

Im Ausnahmefall darüber hinaus

nach Vereinbarung

Sollte der Hausbesuch den Transport des OBERON-Systems erfordern, bitte ich die zusätzlichen Aufwendungen mit 50,- Euro zu vergüten.

Gern können Sie in meiner Praxis die Preise für jede Einzelbehandlung wie Infusionen, Injektionen, Akupunktur etc. erfahren. Generell werden die für die Behandlung benötigten Materialien, Infusionslösungen, Verbandsmaterial u.dgl. zusätzlich in Rechnung gestellt, da diese abhängig von der jeweiligen therapeutischen Notwendigkeit verordnet werden.

Elke Goldmann ist als Heilpraktikerin tätig aufgrund der „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung” gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939.
Die Erlaubnis wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises Miltenberg erteilt, das auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die Naturheilpraxis von Elke Goldmann ist.

Die Tätigkeit als Heilpraktiker basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der 1. Durchführungs- verordnung zum Heilpraktikergesetz. Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung für Heilpraktiker und der Ethikerklärung des Fachverbandes Bund Deutscher Heilpraktiker. Alle Regelungen können in der Homepage des Verbands Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (http://www.bdh-online.de/) eingesehen werden.
Das zuständige Finanzamt ist Obernburg (Bayern), die Steuernummer lautet 202/221/60848
Die heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit.
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin
Berufsordnung: Nachzulesen im Internet unter http://www.bdh-online.de/178.0.html

Berufsverbandsmitgliedschaften:
Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH)                                                                                           Deutsche Gesellschaft für Frequenztherapie e.V. (dgfft)                                                                       Deutsche Gesellschaft für Energie- und Informationsmedizin (DGEIM)